| | Europa für Bürgerinnen und Bürger - laufende Einreichfristen | | | Beschreibung | Die Einreichfristen für alle 4 Aktionsbereiche für 2008 - 2013 finden Sie unter http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/calendar_de.htm;
Diese sind jedes Jahr gleich, was es potentiellen Antragstellern erlaubt, sich gezielter vorzubereiten.
Fristen für 2010:
Wer wird gefördert?
Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. gemeinnützige Organisationen mit Rechtsstatus die ihren Sitz in einem am Programm teilnehmenden Land haben (EU-Mitgliedstaaten, Kroatien, Albanien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien)
Was und wie wird gefördert?
Aktion 1 - Aktive Bürger/innen für Europa
Maßnahme 1 - Städtepartnerschaften
Förderungen von Aktivitäten, die den direkten Austausch zwischen europäischen Bürgern durch ihre Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten zum Inhalt haben oder fördern.
1.1 Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften
Projektpartner: Gemeinden aus mind. zwei Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört;
Teilnehmer: mind. 25 internationale Teilnehmer aus den eingeladenen Gemeinden, wobei jede eingeladene Gemeinde mit mindestens fünf Teilnehmern vertreten sein muss.
Höchstdauer der Begegnung: 21 Tage
EU-Kofinanzierung/Projekt: mind. EUR 2.500 - max. EUR 22.000 (zur Kofinanzierung der Organisationskosten der gastgebenden Stadt sowie der Reisekosten der eingeladenen Teilnehmer; Berechnung aufgrund von Pauschalsätzen)
Einreichfristen: 1. Februar, 1. Juni und 1. September 2010 (ACHTUNG: ab 2010 gibt es nur mehr 3 Einreichfristen pro Jahr, nicht mehr 4!)
1.2 Netzwerke zwischen Partnerstädten
Unterstützung der Entwicklung von Netzwerken, die im Rahmen von Städtepartnerschaften eingerichtet wurden, da diese eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer strukturierten, intensiven und vielfältigen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden spielen und dadurch zur Erzielung einer größtmöglichen Wirkung des Programms beitragen. Jedes Projekt muss mind. drei Veranstaltungen vorsehen.
Projekpartner: Es müssen Gemeinden aus mind. vier Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört.
Teilnehmer: Das Projekt muss mind. 30 internationale Teilnehmer aus den eingeladenen Gemeinden umfassen.
Höchstdauer: 24 Monate (Höchstdauer jeder einzelnen Veranstaltung: 21 Tagen)
EU-Kofinanzierung/Projekt: EUR 10.000 - EUR 150.000 (Zuschuss aufgrund von Pauschalsätzen)
Einreichfristen: 1. Februar und 1. September 2010
Maßnahme 2 - Bürgerprojekte und flankierende Maßnahmen
2.1 Bürgerprojekte
Förderung von originellen und innovativen Methoden um die Bürgerbeteiligung zu erhöhen und den Dialog zwischen den Bürgern und Bürgerinnen in Europa und den Institutionen der Europäischen Union zu fördern.
Projektpartner: Gemeinden aus mind. fünf Teilnehmerländern, von denen mindestens ein Land der EU angehört;
Teilnehmer: mind. 200
Projektdauer: max. 12 Monate
EU-Kofinanzierung: max. 60 % der förderfähigen Projektkosten; mind. EUR 100.000 - max. EUR 250.000
Einreichfristen: 1. Juni 2010
2.2 Flankierende Maßnahmen
Diese Maßnahme dient dazu, die Qualität der im Rahmen von Aktion 1 eingereichten Projekte zu erhöhen, sie unterstützt den Austausch von Erfahrungen, Fachwissen und bewährten Praktiken sowie von Aktivitäten, die zum Aufbau dauerhafter Partnerschaften und Netzwerke führen können. Pro Projekt sind mind. zwei Veranstaltungen vorzusehen.
Projektpartner: Gemeinden aus mind. zwei Teilnehmerländern, von denen mindestens ein Land der EU angehört;
Projektdauer: max. 12 Monate
EU-Kofinanzierung: max. 80 % der förderfähigen Kosten; mind. EUR 30.000 - max. EUR 100.000
Einreichfrist: 1. Juni 2010
Aktion 2 - Aktive Zivilgesellschaft in Europa
Maßnahme 3 - Unterstützung für Initaitiven von Organisationen der Zivilgesellschaft
Unterstützung konkreter Projekte von Organisationen der Zivilgesellschaft, die für Fragen von europäischem Interesse sensibilisieren und durch die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Förderung des gegenseitigen Verstehens verschiedener Kulturen und zur Identifizierung gemeinsamer Werte beitragen.
Projektpartner: Gemeinden aus mind. zwei Teilnehmerländern, von denen mindestens ein Land der EU angehört.
Projektdauer: max. 12 Monate
EU-Kofinanzierung: max. 60 % der förderfähigen Kosten; mind. EUR 10.000 - max. EUR 55.000;
Einreichfrist: 15. Februar 2010
Aktion 4 - Aktive europäische Erinnerung
Unterstützung von Projekten zur Wahrung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und des Stalinismus sowie die Verbesserung des Wissens und Verstehens heutiger und künftiger Generationen darüber, was in den Lagern und an anderen Orten der Massenvernichtung von Zivilisten stattgefunden hat und was die Gründe dafür waren.
Projektdauer: max. 12 Monate
EU-Kofinanzierung: max. 60% der förderfähigen Kosten; mind. EUR 10.000 - max. EUR 55.000;
Einreichfrist: 30. April 2010 | | | | | Kontakt EU | EACEA - Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur Abeilung P7 - Bürgerschaft
BOUR 00/13
Avenue du Bourget 1
BE-1140 Brüssel
allg. Tel.: +32 (0)2.299.11.11
Hot Line Städtepartnerschaften: +32 (0)2.295.26.85 (von 09:30 bis 12:30, von Dienstag bis Donnerstag)
Fax: +32 (0) 2.296.23.89
Email-Adressen:
eacea-p7@ec.europa.eu (Aktion 1 und allgemeine Anfragen)
eacea-p7-civilsociety@ec.europa.eu (Aktion 2)
eac-info@ec.europa.eu (Aktion 3)
eacea-p7-remembrance@ec.europa.eu (Aktion 4)
| | | | | Kontakt national | EUROPE FOR CITIZENS POINT AUSTRIA
Mag. Meena Lang
1014 Wien
Tel. +43 1 53 120/7695
europagestalten@bmukk.gv.at
http://www.europagestalten.at
| | | | | Links | Website zum Programm
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