Kurzbeschreibung
Unterstützung von Projekten für junge Menschen. Jugend in Aktion zielt darauf ab junge Europäer in die Zukunftsgestaltung der Union zu integrieren.
Zielgruppe
Junge Menschen im Alter von 15 - 28 Jahren (in einigen Fällen auch zwischen 13 und 30 Jahren)
Wer wird gefördert?
Anträge können von gemeinnützigen Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen, lokalen und regionalen Körperschaften, informellen Gruppen junger Menschen, europaweit tätigen Jugendorganisationen, internationalen gemeinnützigen Organisationen und gewinnorientierten Organisationen die eine Veranstaltung im Bereich Jugend, Sport oder Kultur organisieren getätigt werden.
Förderfähige Länder sind Mitgliedstaaten der EU, der EWR, den Kandidatenländern und Drittstaaten, die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der EU geschlossen haben.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Programms "Jugend in Aktion" sind folgende fünf operative Aktionen vorgesehen:
Aktion 1: Jugend für Europa
Unteraktion 1.1: Jugendaustausch (Dauer höchstens 15 Monate) Diese Unteraktion ermöglicht jungen Menschen einen Kulturaustausch
Unteraktion 1.2: Jugendinitiativen (Dauer: 3 bis 18 Monate) Unterstützung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene konzipierte Gruppenprojekte. Ziel ist es den europäischen Aspekt der Initiativen zu fördern
Unteraktion 1.3: Projekte der partizipativen Demokratie für junge Menschen (Dauer 3 bis 18 Monate) Diese Aktion unterstützt die Teilnahme junger Menschen am demokratischen Leben ihrer lokalen, regionalen oder nationalen Gemeinschaft sowie auf internationaler Ebene.
Aktion 2: Europäischer Freiwilligendienst
Diese Aktion unterstützt die Mitwirkung junger Menschen an verschiedenen Formen freiwilliger Aktivitäten innerhalb und außerhalb der EU.
Aktion 3: Jugend in der Welt
Unteraktion 3.1: Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Europäischen Union (Dauer: höchstens 15 Monate) Unterstützung von Projekten mit Nachbarstaaten.
Aktion 4: Unterstützungssysteme für die Jugend
Unteraktion 4.3: Ausbildung und Vernetzung der in der Jugendarbeit Verantwortlichen Tätigen (Dauer 3 bis 18 Monate) Diese Aktion unterstützt den Austausch von Erfahrungen und Fachwissen die zu langfristigen hochwertigen Projekten sowie Partnerschaften führen können.
Aktion 5: Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich
Unteraktion 1.5: Begegnung junger Menschen mit den für die Jugendpolitik Verantwortlichen (Dauer 3 bis 9 Monate) Zusammenarbeit, Seminare und der strukturierte Dialog zwischen jungen Menschen, den in der Jugendarbeit tätigen und den für die Jugendpolitik verantwortlichen Personen wird unterstütz.
Wie wird gefördert?
Für den Zeitraum 2007 - 2013 verfügt das Programm über ein Gesamtbudget von 885 Millionen Euro. Die jeweilige Mittelausstattung für ein Jahr unterliegt der Billigung durch die Haushaltsbehörde.
Antragsfristen
Die Systematik der Antragsfristen und des jeweils möglichen Projektstarts bleibt im Wesentlichen unverändert:
Dezentrale Antragstellung:
Für Projekte die bei der nationalen Agentur eingereicht werden, werden pro Jahr 5 Antragstermine festgelegt:
Antragsfristen - Projektbeginn zwischen:
1. Februar - 01.05. und 30.09.
1. April - 01.07. und 30.11.
1. Juni - 01.09. und 31.01.
1. September - 01.12. und 30.04.
1. November - 01.02. und 31.07.
Zentrale Antragstellung:
Projekte die bei der Exekutivagentur eingereicht werden, werden pro Jahr drei Antragstermine festgelegt:
Antragsfristen - Projektbeginn zwischen:
1. Februar - 01.08. und 30.12.
1. Juni - 01.12. und 30.04.
1. September - 01.03. und 31.07. |