Das Europareferat des Amtes der NÖ Landesregierung dient als Koordinierungsstelle für Außenbeziehungen des Landes NÖ und für die Europäische Integration.
Die Infostelle Europe Direct in St. Pölten stellt Informationen in Europafragen für NÖ Bürger bereit, leitet spezifische Fachanfragen an geeignete Auskunftsstellen weiter und organisiert Informationsveranstaltungen mit Europabezug.
Das NÖ Verbindungsbüro in Brüssel ist ein Verbindungsglied zwischen der NÖ Landesregierung und den Europäischen Institutionen. Außerdem informiert und hilft das Verbindungsbüro bei konkreten Anfragen der NÖ Bürger in EU-Angelegenheiten. Zudem ist es für die Informationsvermittlung zu aktuellen EU-Aktionsprogrammen zuständig und bietet Hilfestellung bei der Suche von Projektpartnern.
Die Geschäftsstelle für EU-Regionalpolitik des Amtes der NÖ Landesregierung ist zuständig für die Planung und Organisation der Programmerstellung sowie für die Vorbereitung und Koordination der für Niederösterreich geltenden Strukturfondsprogramme "Stärkung der Regionalen Wettbewerbsfähigkeit" bzw. "Europäische Territoriale Zusammenarbeit". Die Programme aus dem ELER, wie etwa LEADER, werden von der Abteilung Landwirtschaftsförderung betreut.
Die NÖ Regionalmanager sind erste Ansprechpartner für die lokale Bevölkerung und regionale Akteure bei Projekten und Maßnahmen in den NÖ Regionen.
Eine Förderung der Union gilt generell als Anreiz zur Durchführung einer Aktion oder eines Projekts, die ohne Unterstützung der Gemeinschaft nicht durchgeführt werden könnte.
 Die meisten EU-Webseiten zu den Programmen enthalten Projektbeispiele, die genau aufzeigen, welche Maßnahmen förderfähig sind.
Erste Voraussetzung ist sich ein innovatives Projekt zu überlegen. Hat man eine konkrete Vorstellung, gilt es ein EU-Programm zu finden, indem das Projekt förderfähig ist. Zu jedem EU-Programm gibt es Leitfäden für Antragsteller, die genaue Informationen zur Erstellung von Projektanträgen geben. Außerdem ist es sinnvoll, sich von Beginn an, mit der zuständigen Kontaktstelle in Verbindung zu setzen, die hilfreiche Tipps geben kann.
Zu jedem laufenden EU-Programm gibt es mehr oder minder regelmäßige Aufrufe zur Projekteinreichung. Diese Aufrufe enthalten alle Informationen die zur Projekteinreichung notwendig sind, darunter die Schwerpunktthemen des Programmaufrufes, die förderfähigen Maßnahmen, die Einreichfristen und Kontaktstellen zu weiteren Informationen.
 Zu jedem Programmaufruf gibt es einen eigenen Leitfaden, mit genauem Überblick über förderfähige Themen, die Form der förderfähigen Maßnahmen, die förderberechtigten Teilnehmer und auch über förderfähige Kosten.
In verschiedenen Programmen gibt es Ausschreibungen über die Erfüllung von unterschiedlichsten Dienstleistungsangeboten. Aufgrund dieser Ausschreibungen kann man Angebote legen und erhält bei Auswahl durch die zuständige Stelle einen Vertrag über diese Dienstleistung.
Wichtig ist, die formalen Voraussetzungen genau zu erfüllen. Das richtige Formular einzureichen, die verlangte Schriftgröße bei der Ausfüllung des Formulars zu berücksichtigen, und alle Punkte genau auszufüllen. Die Nationalagenturen und zuständigen Kontakstellen sind dabei hilfreich.
 Die Nationalagenturen wurden von Mitgliedsstaaten eingerichtet um die praktische Umsetzung von EU-Programmen zu erleichtern. Diese Nationalagenturen sind erste Ansprechpartner für Informationen zu EU-Förderprogrammen. Sie beraten und helfen bei der Antragstellung von Projekteinreichungen und sind behilflich bei der Suche von Projektpartnern.
Der Projektantrag kann in Deutsch eingereicht werden. Allerdings ist es hilfreich im Schriftverkehr bezüglich des Projekts darauf hinzuweisen, dass die Vertragssprache Deutsch ist, da man sonst bereits für das juristische Englisch Übersetzer benötigt, für die eigene Kosten anfallen.
In einigen Programmen können unaufgefordert Projekte eingereicht werden. Bei anderen müssen die Einreichfristen der Aufrufe und Ausschreibungen genau berücksichtigt werden. Diese Einreichfristen mit den zuständigen Stellen sind genau angegeben.
 Es gibt unterschiedliche Bestimmungen, abhängig von den jeweiligen Programmen. Allgemein erfolgt die Projekteinreichung schriftlich, mit mehreren Kopien, und einer Kopie auch an die Nationalagentur, falls die Einreichstelle direkt die Europäische Kommission ist. Im Programmaufruf und den Ausschreibungen ist immer das Datum des Poststempels angegeben. Es ist aber auch manchmal möglich, den Antrag direkt abzugeben, dann ist nicht nur das Datum, sondern auch die Uhrzeit zu berücksichtigen. Manchmal wird auch eine elektronische Einreichung per e-mail gewünscht.
Die Einreichfristen sind unbedingt und genauest einzuhalten! Nachanträge sind keine möglich, zu spät eingereichte Projekte oder zusätzliche Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Stelle der Projekteinreichung ist unterschiedlich, alle Informationen dazu gibt es in den Programmaufrufen und den Leitfäden. Manche Projekte können bei Nationalagenturen eingereicht werden, andere Projekte müssen direkt bei den zuständigen Stellen der Europäischen Kommission eingereicht werden.
 Projekte im Rahmen des Kleinprojektefonds, sogenannte people to people-Projekte, können direkt und unkompliziert bei dem zuständigen Regionalmanagement-Büro eingereicht werden.
Der Antragsteller legt den Projektantrag der zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) vor, die eine Vorauswahl der Projekte trifft und sie dann bei den Förderstellen von Bund und Land einreicht.
Manche Antragsverfahren sind zweistufig. Zuerst ist ein kurzer Vorantrag einzureichen. Nach positiver Entscheidung der Europäischen Kommission über diesen Vorantrag wird man aufgefordert einen detaillierten endgültigen Antrag bis zu einer gewissen Frist einzureichen.
 Über bestimmte Projektanträge können Nationalagenturen direkt entscheiden. Im Rahmen von INTERREG entscheidet ein sogenannter Lenkungsausschuss. In vielen Fällen entscheidet die zuständige Stelle der Europäischen Kommission, aufgrund von Empfehlungen der Nationalagenturen und der Einbeziehung von unabhängigen Sachverständigen.
Diese Sachverständigen sind Experten auf den jeweiligen Programmgebieten und werden nach offiziellen Ausschreibungen auf den Webseiten der EU ausgewählt.
Die zuschussfähigen Kosten sind von Programm zu Programm unterschiedlich. Genauere Informationen enthalten die Leitfäden und die Aufrufe zu den EU-Programmen, wo genau aufgelistet ist, welche Kosten förderfähig sind, und für welche Kosten keine EU-Finanzhilfen gewährleistet werden.
 Bei der Aufstellung des Finanzplans sollte man nicht auf mögliche Übersetzungskosten, Kosten für eine notwendige Rechtsberatung, Kosten für die Verbreitung der erzielten Ergebnisse, Kosten für mögliche Abschlusspräsentationen und Kosten für die Veröffentlichung der Produkte vergessen.
Die genauen Bestimmungen sind in den jeweiligen Programmaufrufen angegeben. Grundsätzlich gilt, dass als Personalkosten nur solche anerkannt werden, die durch Mitarbeiter in einem ordentlichen Dienstverhältnis verursacht werden. Werkverträge und Refundierungen gelten meist als Drittleistungen. Kostenersätze für Mitarbeiter von ko-finanzierenden Institutionen können nicht geltend gemacht werden.
Prinzipiell nicht vor dem Datum der Projekteinreichung, jedoch kann die Förderstelle in Ausnahmefällen einen früheren Projektbeginn festsetzen.
 Die Förderhöhe ist nicht nur unterschiedlich in den Programmen, sondern auch von Projekten und Maßnahmen abhängig. Vielfach wird in den Aufrufen angegeben, zu welchem Prozentsatz EU-Finanzhilfen möglich sind, manchmal findet man auch Angaben zu maximalen Förderhöhen. Grundsätzlich gilt das Prinzip der EU-Kofinanzierung.
Die Förderungen der Union entsprechen dem Grundsatz der Kofinanzierung. Sie ergänzen den finanziellen Eigenbetrag des Antragstellers und/oder die nationalen, regionalen und lokalen Finanzhilfen, die anderweitig gewährt werden. Das bedeutet, dass immer auch eigene Finanzmittel bereit zu stellen sind. EU-Finanzhilfen, die 100% der förderfähigen Kosten decken sind nur im Ausnahmefall möglich. Generell ist davon auszugehen, dass die Förderhöhe etwa 50% beträgt.
Allgemein werden die Förderungen der EU erst im Nachhinein ausbezahlt, nach Vorlage aller Rechnungen. Es gibt aber in einigen Programmen auch die Möglichkeit einen Vorschuss für Projektkosten zu erhalten.
 Die Höhe der Stipendien ist unterschiedlich. Meist sind die Stipendien zur Deckung der Lebenshaltungskosten gedacht. Bei einigen Stipendien im Rahmen der Forschungstätigkeiten wird allerdings auch der Familienstatus bei der Förderhöhe berücksichtigt. Vielfach ist in den einzelnen Programmen angegeben, wie hoch die Stipendienhöhe sein kann.
Es gibt eine Reihe von Netzwerken zur geeigneten Suche von Kooperationspartnern. Außerdem sind die Nationalagenturen, nationale Kontaktstellen und das Verbindungsbüro NÖ in Brüssel bei der Partnersuche behilflich.
Neben den EU-Mitgliedsländern sind auch die Kandidatenländer sowie assoziierte Länder uneingeschränkt teilnahmeberechtigt. Daneben können auch Organisationen und andere Institutionen unter bestimmten Voraussetzungen bei geförderten Projekten mitarbeiten. Die genauen Bedingungen sind in den Programmaufrufen und Leitfäden enthalten.
 Sämtliche Änderungen des Projektablaufes, ob organisatorischer oder technischer Natur sind den zuständigen Stellen der Europäischen Kommission unverzüglich bekannt zu geben.
Neben der finanziellen Unterstützung für Projekte und Maßnahmen kann man besonders durch die Kontakte und das Know-how der Projektpartner profitieren. Diese Kontakte können neue Möglichkeiten für die Kooperation über das Projekt hinaus ermöglichen.
Die Europäische Union fördert Maßnahmen und Projekte die folgende grundlegende Voraussetzungen erfüllen sollten: Beachtung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, Zusammenarbeit mit Partnern aus teilnahmeberechtigten Ländern, innovative Ansätze und Ideen, Anwendung neuester Informations- und Kommunikationstechnologien, Einbeziehung von benachteiligten Bevölkerungsgruppen, und Ergebnisse mit europäischer Dimension.
Außerdem legt die Europäische Union großes Augenmerk auf die Veröffentlichung und möglichst weite Verbreitung von Projektergebnissen.
 Es gibt nur wenige EU-Förderungen, die regelmäßig und laufend beantragt werden können. Für alle anderen gilt es, ein langes Zeitmanagement zu berücksichtigen. Dazu gehört die Planung, Suche von Projektpartnern, manchmal ein zweistufiges Antragsverfahren, die Dauer der Projektauswahl und des Vertragsabschluss mit der Europäischen Kommission. Zwischen Programmaufruf und Beginn eines Projekts oder einer Maßnahme kann bis zu einem Jahr vergehen. Man sollte also eine lange Zeitspanne einberechnen.
Im Rahmen der Beschäftigung mit dem jeweiligen EU-Programm zur Konzipierung des eigenen Projekts, kann man an vorhergehenden Aufrufen erkennen, wann ein möglicher nächster Call stattfindet. Außerdem gibt es auf den EU-Webseiten auch Vorankündigungen zu Projektaufrufen oder Aufrufe zu Interessenbekundungen, wo man zukunftsweisende Ideen einbringen kann.
Bei einigen Programmen sind zwar die allgemeinen Seiten nur auf englisch abgefasst, die Programmaufrufe, Leitfäden und Ausschreibungen gibt es aber immer auch auf deutsch. Ein Durchklicken bis zu den Programmaufrufen kann daher notwendig sein.
 Die EU-Förderungen für den Tourismusbereich - Finanzuschüsse für Maßnahmen oder Projekte beziehungsweise Investitionsförderungen - sind in verschiedenen allgemeinen EU-Programmen enthalten.
Sämtliche Unterlagen sind bis sieben Jahre nach Projektabschluss aufzubewahren. Ist der Projektträger innerhalb dieses Zeitraums nicht mehr existent (Ausgleich, Auflösung, Konkurs) ist vorab mit der zuständigen Förderstelle ein Aufbewahrungsort der Unterlagen zu vereinbaren.
Neben Förderungen im Rahmen von LEADER und Förderungen zur Entwicklung des ländlichen Raums sind EU-Gelder auch in den Gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) enthalten, die von nationalen Stellen, wie dem BM für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwaltet werden. Hauptziel der gemeinsamen Marktorganisationen ist es, die Märkte zu stabilisieren, den Landwirten eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten und die Produktivität der Landwirtschaft zu steigern. Sie decken rund 90% der landwirtschaftlichen Enderzeugung in der Gemeinschaft ab.
Die GMO ermöglichen die Festsetzung einheitlicher Preise für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse auf allen europäischen Märkten, die Gewährung von Beihilfen an die Erzeuger und die Gewerbetreibenden des Sektors, die Einführung von Mechanismen zur Regulierung der Erzeugung und die Organisation des Handels mit Drittländern. Der Zusammenschluss von Landwirten zu Erzeugerorganisationen wird ebenfalls gefördert. Andere Bestimmungen regeln insbesondere die staatlichen Beihilfen zugunsten dieser Erzeugungen und die Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission.
 Die Beihilfen werden in Form von Flächenzahlungen, Erzeugungsbeihilfen, Beihilfen zur Förderung der Tierhaltung oder Ausgleichsbeträgen gewährt. Es gibt auch Finanzbeträge zugunsten der Vermarktung der Erzeugung, der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugungen sowie der Schaffung und Tätigkeit von Erzeugergemeinschaften oder Verbänden von Fachleuten aus dem Agrar- und Lebensmittelsektor. Auch das Aufgeben bestimmter Erzeugungen oder die Umstellung von Flächen und/oder Betrieben werden mit Beihilfen gefördert. Falls eine Tierseuche auftritt, werden Marktstützungsmaßnahmen verabschiedet.
Die EU stellt den KMU Finanzhilfen in verschiedenen Formen zur Verfügung, durch direkt Zuschüsse, Projektbeiträge, Darlehen oder in manchen Fällen als Bürgschaft. Die Fördermaßnahmen für KMU sind folgende:
- direkte Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen von verschiedenen EU-Programmen wie dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm.
- Förderungen im Rahmen der Programme der Strukturfonds, dabei stellt der EFRE eine Hauptfinanzierungsquelle für KMU dar. Programmverwaltung und Projektauswahl erfolgt auf nationaler und regionaler Ebene.
- Indirekte Finanzierungsinstrumente
- Förderung der Internationalisierung von KMU
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Diese Webseite beantwortet häufig gestellte allgemeine Fragen, die
bei der Beschäftigung mit EU-Förderungen auftauchen können.
Auf den jeweiligen Webseiten der EU-Programme sind weitere programmspezifische
Fragen und ihre Beantwortung zu finden.
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