| | PROGRESS-Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität 2007-2013 | | | Zusammenfassung | | Das Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität PROGRESS wurde eingerichtet, um - wie in der Mitteilung der Kommission über die Sozialpolitische Agenda ausgeführt - die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union in den Bereichen Beschäftigung und Soziales finanziell zu unterstützen und somit zum Erreichen der einschlägigen Vorgaben der Lissabonner Strategie in diesen Bereichen beizutragen. | | | | | Beschreibung | Das Programm besteht aus folgenden fünf Teilen:
- Beschäftigung: Unterstützung der Durchführung der europäischen Beschäftigungsstrategie,
- Sozialschutz und soziale Integration: Förderung der Anwendung der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Sozialschutz und soziale Integration,
- Arbeitsbedingungen: Unterstützung der Verbesserung der Arbeitsumwelt und der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
- Nichtdiskriminierung und Vielfalt: Förderung der Berücksichtigung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung in allen Gemeinschaftsstrategien,
- Gleichstellung der Geschlechter: Unterstützung der wirksamen Umsetzung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter und Förderung des Gender Mainstreamings in allen Gemeinschaftsstrategien.
Gefördert werden folgende Aktivitäten:
- Analytische Aktivitäten, die das Verständnis für Themen der sozialpolitischen Agenda verbessern, zu ihrer Umsetzung beitragen und die Koordinierung mit anderen EU-Politikfeldern und -strategien verbessern (z.B. Erhebung und Verbreitung von Daten, Durchführung von Studien, Analysen und Folgenabschätzungen, Entwicklung von Statistik- und Evaluierungsmethoden);
- Aktivitäten, um voneinander zu lernen, Informationen auszutauschen, Bewusstsein zu schaffen, bewährte Verfahren zu vermitteln sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit Monitoring und Evaluierung;
- Aktivitäten zur Unterstützung der Hauptakteure: Austausch von bewährten Verfahren, gemeinsame Nutzung von Informationen, präventive Sensibilisierungsmaßnahmen sowie Anregung von Diskussionsprozessen (z.B. Einrichtung von Arbeitsgruppen nationaler Beamtinnen und Beamter, stärkere Vernetzung auf EU-Ebene oder Finanzierung von Expertennetzwerken in den einzelnen Bereichen).
Antragsberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle öffentlichen und/oder privaten Stellen, Einrichtungen und Akteure, die in den genannten Bereichen tätig sind, u.a.: die Mitgliedstaaten und ihre Behörden, lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt bis zu 80% der Kosten für vorgeschlagene Projekte.
Darüber hinaus können auch Vorhaben im Rahmen von Ausschreibungen vergeben werden.
Budget
In den Jahren 2007 bis 2013 stehen rund 743,25 Mio. EUR zur Verfügung. | | | | | Kontakt EU | Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit
empl-info@ec.europa.eu | | | | | Links | | EU-Seite zu Progress | | | | |
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