Förderprogramm - Detail

 

Kultur 2007- 2013

 

Zusammenfassung

Mit dem Programm fördert die Europäische Union in den Jahren 2007 bis 2013 Maßnahmen im kulturellen Bereich.

Ziel ist es, durch den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Kulturakteuren und -einrichtungen der am Programm beteiligten Staaten zur Förderung eines gemeinsamen europäischen Kulturraumes beizutragen.
 
 

Beschreibung

Schwerpunkte des Programms sind:

  • die grenzüberschreitende Mobilität von Kulturakteuren,
  • die grenzüberschreitende Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken sowie
  • die Förderung des interkulturellen Dialogs.

Gefördert werden:

  • kulturelle Projekte (mehrjährige Kooperationsprojekte, Kooperationsmaßnahmen, Sondermaßnahmen),
  • auf europäischer Ebene tätige kulturelle Einrichtungen sowie
  • die Erstellung und Verbreitung von Informationen bzw. Analysen zur europäischen Zusammenarbeit in Kulturfragen und zur Fortentwicklung der europäischen Kulturpolitik.

Aktionsbereiche:

Unterstützung kultureller Projekte

Kooperationsmaßnahmen:
Dauer: max 2 Jahre, 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern
EU-Zuschuss: min. ¤ 50.000 max. ¤ 200.000; max. 50% der Projektkosten

Mehrjährige Kooperationsprojekte:
Dauer: 3 - 5 Jahre, 6 Kulturakteure aus 6 Teilnehmerländern
EU-Zuschuss: max. ¤ 500.000 pro Jahr, max. 50% der Projektkosten

Sondermaßnahmen:
Kulturhauptstadt Europas, Preisverleihungen, Kooperationsprojekte mit Drittländern
EU-Zuschuss: max. 60% der Projektkosten

Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen in Form von Betriebskostenzuschüssen

Struktur sowie Tätigkeiten müssen so konzipiert sein, dass sie potentiell auf die gesamte EU ausstrahlen oder mind. 7 europäische Länder abdecken.

Unterstützung von Analysen sowie der Informationssammlung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

Antragsberechtigte

Kulturakteure und -institutionen in öffentlicher und privater Trägerschaft. Nicht im audiovisuellen Bereich tätige Kulturunternehmen können sich in dem Maße an dem Programm beteiligen, in dem sie ohne Gewinnerzielungsabsicht kulturell tätig sind.
Das Programm steht neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Ländern des EWR, den Bewerberländern im Rahmen der Heranführungsstrategie und den westlichen Balkanländern offen. Das Programm ermöglicht zudem auch die Zusammenarbeit mit Ländern, die ein entsprechendes Abkommen mit der EU geschlossen haben. Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der UNESCO und dem Europarat möglich.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen an juristische Personen.
Die Höhe der Förderung ist von der Art und dem Umfang der geplanten Maßnahme abhängig.

Budget

Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms in den Jahren 2007 bis 2013 beträgt insgesamt 400 Mio. EUR.
 
 

Kontakt EU

Europäische Kommission, Generaldirektion Bildung und Kultur

eac-info@ec.europa.eu
ec.europa.eu/dgs/education_culture/index_de.html

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

Programm Kultur (2007-2013)
Avenue du Bourget 1
(BOUR 04/02)
BE - 1140 Brüssel
Belgien

Corinne MIMRAN
Tel.: +32-2-2953371
Fax: +32-2-2921329
corinne.mimran@ec.europa.eu
 
 

Kontakt national

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Mag. Elisabeth Pacher
Concordiaplatz 2
A-1014 Wien
Tel.: (+43 1) 53120 7692
Fax: (+43 1) 53120 7699
elisabeth.pacher@bmukk.gv.at
 
 

Links

Website Europa: Kultur
GD Bildung u. Kultur
Cultural Contact Point Austria
Ausschreibungen
 
 

Downloads

Programmleitfaden Kultur 2007-2013