| | Kultur 2007- 2013 | | | Zusammenfassung | Mit dem Programm fördert die Europäische Union in den Jahren 2007 bis 2013 Maßnahmen im kulturellen Bereich.
Ziel ist es, durch den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Kulturakteuren und -einrichtungen der am Programm beteiligten Staaten zur Förderung eines gemeinsamen europäischen Kulturraumes beizutragen. | | | | | Beschreibung | Schwerpunkte des Programms sind:
- die grenzüberschreitende Mobilität von Kulturakteuren,
- die grenzüberschreitende Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken sowie
- die Förderung des interkulturellen Dialogs.
Gefördert werden:
- kulturelle Projekte (mehrjährige Kooperationsprojekte, Kooperationsmaßnahmen, Sondermaßnahmen),
- auf europäischer Ebene tätige kulturelle Einrichtungen sowie
- die Erstellung und Verbreitung von Informationen bzw. Analysen zur europäischen Zusammenarbeit in Kulturfragen und zur Fortentwicklung der europäischen Kulturpolitik.
Aktionsbereiche:
Unterstützung kultureller Projekte
Kooperationsmaßnahmen:
Dauer: max 2 Jahre, 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern
EU-Zuschuss: min. ¤ 50.000 max. ¤ 200.000; max. 50% der Projektkosten
Mehrjährige Kooperationsprojekte:
Dauer: 3 - 5 Jahre, 6 Kulturakteure aus 6 Teilnehmerländern
EU-Zuschuss: max. ¤ 500.000 pro Jahr, max. 50% der Projektkosten
Sondermaßnahmen:
Kulturhauptstadt Europas, Preisverleihungen, Kooperationsprojekte mit Drittländern
EU-Zuschuss: max. 60% der Projektkosten
Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen in Form von Betriebskostenzuschüssen
Struktur sowie Tätigkeiten müssen so konzipiert sein, dass sie potentiell auf die gesamte EU ausstrahlen oder mind. 7 europäische Länder abdecken.
Unterstützung von Analysen sowie der Informationssammlung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
Antragsberechtigte
Kulturakteure und -institutionen in öffentlicher und privater Trägerschaft. Nicht im audiovisuellen Bereich tätige Kulturunternehmen können sich in dem Maße an dem Programm beteiligen, in dem sie ohne Gewinnerzielungsabsicht kulturell tätig sind.
Das Programm steht neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Ländern des EWR, den Bewerberländern im Rahmen der Heranführungsstrategie und den westlichen Balkanländern offen. Das Programm ermöglicht zudem auch die Zusammenarbeit mit Ländern, die ein entsprechendes Abkommen mit der EU geschlossen haben. Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der UNESCO und dem Europarat möglich.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen an juristische Personen.
Die Höhe der Förderung ist von der Art und dem Umfang der geplanten Maßnahme abhängig.
Budget
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms in den Jahren 2007 bis 2013 beträgt insgesamt 400 Mio. EUR. | | | | | Kontakt EU | Europäische Kommission, Generaldirektion Bildung und Kultur
eac-info@ec.europa.eu
ec.europa.eu/dgs/education_culture/index_de.html
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm Kultur (2007-2013)
Avenue du Bourget 1
(BOUR 04/02)
BE - 1140 Brüssel
Belgien
Corinne MIMRAN
Tel.: +32-2-2953371
Fax: +32-2-2921329
corinne.mimran@ec.europa.eu | | | | | Kontakt national | Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Mag. Elisabeth Pacher
Concordiaplatz 2
A-1014 Wien
Tel.: (+43 1) 53120 7692
Fax: (+43 1) 53120 7699
elisabeth.pacher@bmukk.gv.at | | | | | Links | Website Europa: Kultur
GD Bildung u. Kultur
Cultural Contact Point Austria
Ausschreibungen | | | | | Downloads | | Programmleitfaden Kultur 2007-2013 | | | | |
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