Förderprogramm - Detail

 

ESF - europäischer Sozialfonds (2007-2013)

 

Zusammenfassung

Ziel des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes in der Union.
 
 

Beschreibung

Zur Erreichung der übergeordneten Ziele Konvergenz sowie Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung wird sich der ESF in den Jahren 2007 bis 2013 auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:
  • Steigerung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften und Unternehmen,
  • Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und der dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt,
  • Verstärkung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen,
  • Stärkung des Humankapitals sowie
  • Förderung von Partnerschaften und Initiativen für Reformen hinsichtlich Beschäftigung und Einbeziehung aller in den Arbeitsmarkt.
Für bedürftige Regionen und Mitgliedstaaten sieht der Fonds zudem die Unterstützung von Maßnahmen vor, mit denen die Aus- und Weiterbildungssysteme verbessert und die Kapazitäten öffentlicher Einrichtungen erweitert werden können.

Der Fonds hebt besonders die Unterstützung der Beseitigung von Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern sowie die Förderung innovativer Aktivitäten und der transnationalen Zusammenarbeit hervor.

Antragsberechtigte

Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des ESF ausgereicht werden.

Art und Höhe der Förderung

Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei.
Es gelten grundsätzlich folgende Obergrenzen für die Kofinanzierung durch den ESF:
  • 75% der öffentlichen Ausgaben im Rahmen des Ziels Konvergenz,
  • 50% der öffentlichen Ausgaben im Rahmen des Ziels Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung.

Antragsverfahren

Die Maßnahmen der Fonds werden in den Mitgliedstaaten in Form von operationellen Programmen durchgeführt, die sich in einen nationalen strategischen Rahmenplan einordnen.
Jedes operationelle Programm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2013.
Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der operationellen Programme verantwortlich sind.

Informationen über die Umsetzung des ESF in Österreich sowie die Ansprechpartner auf Bundes- und Landesebene können im Internet unter http://www.esf.at abgerufen werden.
 
 

Kontakt EU

Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit


Referat A3
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel

Tel.: (0 03 22) 2 99 11 11
Fax: (0 03 22) 2 99 59 18
empl-info@ec.europa.eu
 
 

Kontakt national

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit


Abteilung II/9-ESF
Stubenring 1
1010 Wien
 
 

Links

EU-Infos zu ESF
www.esf.at
 
 
 
 
 
 
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   Letzte Änderung:
   17.06.2009 um 12:41